
Kurz-und-Knapp
Jahresabschluss 2013 muss bis zum 31.12.2014 veröffentlicht werden
- 23. Oktober 2014
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Allgemein, Kurz-und-Knapp, Unternehmen
Keine Kommentare:::: Für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2012 begonnen hatten, endet am 31.12.2014 die Frist zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses, z. B. einer GmbH oder einer GmbH & Co. KG. Bis zu diesem Stichtag müssen diese Unternehmen ihren Jahresabschluss 2013 beim elektronischen Bundesanzeiger einreichen. Kapitalgesellschaften müssen mit Ordnungsgeldern rechnen, wenn sie ihre Jahresabschlüsse nicht einreichen. Für
Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung bei Vermietungseinkünften
- 24. September 2014
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Grundstückseigentümer, Kurz-und-Knapp, Privatleute
:::: Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) setzt entweder die Substanzeinbuße oder Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit eines bestehenden Wirtschaftsguts voraus. Es muss sich folglich um eine technische oder wirtschaftliche Abnutzung handeln. Für ein Gebäude liegen diese Voraussetzungen vor, wenn es bei Beendigung des Mietverhältnisses durch die auf den bisherigen Mieter ausgerichtete Gestaltung nicht mehr oder nur eingeschränkt
Zur Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage
- 24. September 2014
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Kurz-und-Knapp
:::: Mindestbemessungsgrundlage ist diejenige Bemessungsgrundlage, die zur Berechnung der Umsatzsteuer verwendet wird, wenn ein Entgelt entweder nicht vorhanden ist oder ein Geschäft zwischen nahe stehenden Personen vorliegt, bei denen ein Entgelt unterhalb des üblichen Marktpreises vereinbart worden ist. Ziel der Mindestbemessungsgrundlage ist es, unbelasteten privaten Konsum eines Unternehmers und der ihm nahe stehenden Kreise zu
Nichtumsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung trotz vorübergehender Fortführung des Unternehmens durch Veräußerer
- 24. September 2014
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Kurz-und-Knapp, News
:::: Eine Geschäftsveräußerung, die nicht der Umsatzsteuer unterliegt, setzt voraus, dass der Unternehmer sein ganzes Unternehmen oder einen Teil des Unternehmens veräußert und der Erwerber beabsichtigt, das Unternehmen fortzuführen. Der Veräußerer darf das Unternehmen also nicht auf eigene Rechnung und Gefahr selbst fortführen. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs ist für eine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung unschädlich, wenn Veräußerer
Schuldzinsen einer Personengesellschaft für ein Darlehen ihres Gesellschafters fallen nicht in den Anwendungsbereich der begrenzt abzugsfähigen Schuldzinsen
- 24. September 2014
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Kurz-und-Knapp, Unternehmen
::: Durch Überentnahmen verursachte Schuldzinsen sind nur beschränkt abzugsfähig. Die Überentnahmen ermitteln sich aus dem Betrag der Entnahmen, soweit diese den Gewinn und die Einlagen des Wirtschaftsjahres übersteigen. Dabei sind an den Gesellschafter gezahlte Schuldzinsen nicht mit zu berücksichtigen, soweit sie als Sondervergütungen behandelt worden sind. Dies gilt nicht nur bei einer unmittelbaren, sondern auch
Aufwendungen für die Unterbringung im Seniorenstift als außergewöhnliche Belastung
- 27. Juni 2014
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Allgemein, Kurz-und-Knapp
:::: Aufwendungen für eine krankheitsbedingte Unterbringung in einem Seniorenstift sind als zwangsläufig anzusehen und damit dem Grunde nach als außergewöhnliche Belastung steuerlich zu berücksichtigen. Dies gilt jedenfalls für den Teil der Aufwendungen, der den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen. Neben den konkret angefallenen Pflegekosten gehören auch Unterbringungskosten bzw. das Pauschalentgelt für die Nutzung der Wohnung
Ansatz eines geldwerten Vorteils für die Privatnutzung eines Firmenfahrzeugs bei einem angehörigen Arbeitnehmer
- 21. Mai 2014
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Kurz-und-Knapp, Unternehmen
:::: Allein die Möglichkeit, ein Firmenfahrzeug gegen den Willen des Arbeitgebers privat zu nutzen, rechtfertigt noch nicht den Ansatz eines lohnsteuerbaren Nutzungswerts. Der Bundesfinanzhof hat sich mit einem Fall auseinander gesetzt, in dem es um die mögliche Privatnutzung eines Arbeitnehmers ging, der gleichzeitig Sohn und potenzieller Nachfolger des Firmeninhabers war. In einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag
Steuerbegünstigter Veräußerungs- oder Aufgabegewinn erfordert die Veräußerung bzw. Überführung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen
- 21. Mai 2014
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Kurz-und-Knapp, Unternehmen
:::: Außerordentliche Einkünfte aufgrund der Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen einer ermäßigten Besteuerung. Ab 2001 wurde die Höhe des ermäßigten Steuersatzes mehrfach geändert. Mit diesen Änderungen haben sich aber die Anforderungen an die Steuerbegünstigung nicht verändert. Weiterhin müssen alle wesentlichen Betriebsgrundlagen entweder veräußert oder ins Privatvermögen überführt werden. Das ist nicht
Steuerzahlungen: Längere Vorlaufzeiten für SEPA-Lastschriften
- 5. Mai 2014
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Kurz-und-Knapp
:::: Die Finanzverwaltung macht darauf aufmerksam, dass es aufgrund der längeren Vorlaufzeiten für SEPA-Lastschriften zu höheren Belastungen auf dem Bankkonto der Steuerbürger kommen kann, obwohl Anträge fristgerecht vor dem Fälligkeitstag gestellt und bearbeitet worden sind. Dies kann unangenehme Folgen haben. Beispiel 1: Gegen einen Einkommensteuerbescheid ist fristgerecht Einspruch eingelegt und für 100.000 € Aussetzung der
Steuerhinterziehung kann ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen
- 5. Mai 2014
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Kurz-und-Knapp
:::: Steigert eine als Vorarbeiterin und Objektleiterin eingesetzte Arbeitnehmerin ihr Nettoeinkommen durch eine rechtswidrige Abrechnungspraxis, in dem sie dafür sorgt, dass ihre Arbeit über zwei auf geringfügiger Basis angestellte Mitarbeiter abgerechnet wird, die ihr das Geld später auszahlen, so rechtfertigt dies eine ordentliche Kündigung auch, wenn sie mit Kenntnis und Zustimmung ihres direkten Vorgesetzten handelt.