Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.

Meyer A. Rothschild, Bankier (1744–1812)

Häufig gestellte Fragen

Liebe Besucher, liebe Mandanten,

an dieser Stelle möchten wir Ihnen zu häufig gestellten Fragen anderer Mandanten entsprechende Antworten und Hinweise zur Verfügung stellen, damit Sie das Thema Steuern und die damit verbundenen Gesetzmäßigkeiten und Regelungen besser verstehen und natürlich auch für Ihre Unternehmen steuern können.

Was ist eigentlich Umsatzsteuer für eine Steuer?

Die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) gehört zu den Besitz- und Verkehrssteuern.

Sie ist eine allgemeine Verbrauchsteuer, mit der grundsätzlich der gesamte private und öffentliche Verbrauch belastet wird.

Schuldner der Umsatzsteuer ist grundsätzlich der Unternehmer, und zum Unternehmer wird man manchmal auch ungewollt.
Denn Unternehmer ist, wer eine nachhaltige Tätigkeit selbstständig zur Erzielung von Einnahmen ausübt.

Das Umsatzsteuergesetz kennt zahlreiche Steuerbefreiungsvorschriften, aber auch viele Ausnahmen. Und damit meinen wir nicht nur den Regelsteuersatz von 19 % oder bestimmte – im Umsatzsteuergesetz aufgeführte – Umsätze, die dem ermäßigten Steuersatz von 7 % zuzuordnen sind.

U. a. gibt es aber auch noch im Umsatzsteuergesetz enthaltene Durchschnittsteuersätze. Das sind Pauschalsteuersätze, die der Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens bestimmter Unternehmergruppen, z. B. land- und forstwirtschaftliche Betriebe, dienen sollen.

Wer zahlt eigentlich Kirchensteuer?

Sind Sie Mitglied einer der großen Konfessionen der christlichen Kirchen, dann sind Sie in Deutschland kirchensteuerpflichtig.

Kirchensteuerpflichtig sind z. B. nach dem Thüringer Kirchensteuergesetz alle Mitglieder einer evangelischen Landeskirche und Mitglieder der römisch-katholischen Kirche, die ihren Wohnsitz in Thüringen haben.
Es stellt sich häufig die Frage, wann beginnt der Kirchensteuerpflicht?
Hier begründet sich die Zugehörigkeit zu einer evangelischen Landeskirche oder zur römisch-katholischen Kirche durch den Akt der Taufe oder Wiedereintritt. Und somit beginnt die Kirchensteuerpflicht mit dem ersten Tag des folgenden Monats, der dem Beginn der Mitgliedschaft und der Begründung eines Wohnsitzes in Thüringen folgt.
Aber meistens fällt nach der Taufe bei den meisten Einwohnern noch keine Steuer an.

Und wann ist keine Kirchensteuer mehr zu zahlen?
Die Kirchensteuerpflicht wird durch den Tod, oder kann durch Austritt aus der Kirche beendet werden. Der Kirchenaustritt ist dann zum Beispiel gegenüber dem für den Wohnsitz des Betreffenden zuständigen Standesamt zu erklären.

Was kann passieren, wenn ich festgesetzte Steuern nicht zahle??

Da die Finanzbehörde gesetzlich verpflichtet ist, Steuern nicht nur gleichmäßig festzusetzen, sondern auch gleichmäßig zu erheben, könnten dann die Steuerschulden letztendlich vollstreckt werden.
Aber dazu müssten die Vollstreckungsvoraussetzungen geprüft bzw. dann gegeben sein.

Was ist zum Beratungs- bzw. Abgabegespräch alles mitzubringen?

Einkommensteuer-Checkliste
Wir benötigen Ihre Unterlagen, beginnend von der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung bis zu den außergewöhnlichen Belastungen, damit wir Ihre Steuererklärung ordnungsgemäß erstellen können.

Ein Teil der nachfolgenden Ausgaben könnte für Sie bares Geld werden!

Hier finden Sie die wichtigsten Dokumente, die Sie zum Beratungsgespräch mitbringen sollten. Nehmen Sie gerne auch solche Belege mit, von denen Sie selbst glauben, dass sie wichtig sind. Sie können uns kurzfristig auch Unterlagen noch nachreichen oder nach erfolgter Registrierung über unser System hochladen.

Allgemeine Angaben

Steuernummer, Steueridentifikationsnummer
Einkommensteuerbescheid des Vorjahres / Vorauszahlungsbescheid
gegebenenfalls Kontoauszüge des betroffenen Jahres
Einkommensnachweise
Lohnsteuerbescheinigung(en)
Bescheinigungen
erhaltenes Arbeitslosengeld, ersatzweise Bewilligungsbescheid
Bescheide
Krankengeld / Mutterschaftsgeld / Elterngeld
Übergangsgeld
erhaltenes Insolvenzausfallgeld (über Agentur für Arbeit)
Abfindung, Abfindungsvereinbarung / Auflösungsvertrag
Rentenbescheide / Rentenanpassungsmitteilungen / Rentenbezugsmitteilungen
Mieteinnahmen, Mietvertrag, Nachweis des Zahlungseingangs
Steuerbescheinigungen und Erträgnisaufstellungen über Zins- und andere Kapitaleinnahmen Einnahmen / Werbungskosten zu einer Nebentätigkeit
Bitte alle Unterlagen hierzu einreichen! Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit
Nachweise über Fahrtkosten, Kilometernachweise
Beiträge zu Berufsverbänden (Gewerkschaften)
Belege / Quittungen für Arbeitsmittel
Belege / Quittungen für typische Berufsbekleidung
Aufwendungen für ein Arbeitszimmer
Reisekosten (Bescheinigung Arbeitgeber, Erstattungen)
Aufwendungen für berufliche Fortbildung (z. B. zum Meister oder Fachwirt)
Bewerbungskosten, Doppelte Haushaltsführung (Mietvertrag Zweitwohnung und Zahlungsnachweise)
Steuerberatungskosten

Sonderausgaben / außergewöhnliche Belastungen

Versorgungsaufwendungen (Kranken- und Pflege-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeits-, Unfall- und (Kfz-)Haftpflicht-, Lebens- und Rentenversicherung)
Verträge und Bescheinigungen zur privaten Altersvorsorge (Riester-Rente) und zur privaten Leibrentenversicherung (Rürup- bzw. Basis-Rente) Versorgungswerk
Spenden / Zuwendungen
Kosten für eigene Berufsausbildung (Teilnahmebescheinigung, Rechnung Teilnahmegebühr) Außergewöhnliche Belastungen
Krankheitskosten (Apotheke, Zahnersatz, Brille, Fahrtkosten usw.)
Beerdigungskosten / Scheidungskosten / Rechtsberatungskosten
Kurkosten (amtsärztliches Attest vor Kurbeginn)
Kosten für den Heilpraktiker
Unterhalt an Angehörige (Nachweise über Zahlungen, Nachweis eigener Einkünfte, Bezüge und Vermögen der unterstützten Person zur Prüfung der Bedürftigkeit)
Hilfe im Haushalt (Nachweis Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Behinderung)
Ausweis/ Bescheid für behinderte Menschen
Nachweis Pflegestufe

Werbungskosten bei der Vermietung von Wohnraum

Darlehenszinsen
Erhaltungsaufwendungen
Grundsteuer, Wasser-, Abwasser-, Strom-, Müllabfuhrgebühren, Betriebskosten der Heizung (Wartung, Brennmaterial, Nebenkostenaufstellung (bei WEG)
Nebenkostenabrechnung mit dem Mieter

Unterlagen Ihrer Kinder

Kinderbetreuungskosten (Vertrag, Rechnung, Zahlungsnachweise)
Ausbildungsvertrag / Studienbescheinigung
Bescheinigung über geleisteten Wehr- oder Zivildienst
Eigene Einkünfte und Bezüge (z. B. Lohnsteuer-, Gehaltsbescheinigungen, Bafög-Bescheid)
Aufhebungsbescheide zum Kindergeld
Gezahltes Schulgeld für begünstigte Schulen
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bei privat versicherten Kindern Sonderausgaben

Andere Unterlagen, die ihr Geld wert sind

Handwerkerleistungen (z. B. Schornsteinfeger, Elektriker, Fensterbauer), Rechnung und Zahlungsnachweis erforderlich
Haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. Gartenarbeiten, Haushaltshilfen, Pflegedienst), Rechnung und Zahlungsnachweis erforderlich
Nebenkostenabrechnung der Hausverwaltung / des Vermieters
Antrag Wohnungsbauprämie

Bitte beachten Sie: Wir verstehen unter Zahlungsnachweis immer eine Buchungsbestätigung der Bank oder einen Kontoauszug.