Mensch: ein merkwürdiges Wesen. Er arbeitet immer härter für das Privileg, immer höhere Steuern zahlen zu dürfen.

George Mikes, ungarischer Schriftsteller (1912-1987)

Steuerlicher Sonderfall: Krankenhausärzte

Gesetzliche Änderungen im Gesundheitswesen sind alltäglich. Um auf dem neuesten Stand zu bleiben, muss viel Zeit aufgewendet werden, die dann bei der eigentlichen Aufgabenerledigung des Heilberufes fehlt.

Wir können Ihnen nicht mehr Zeit schenken, doch beraten wir Sie gerne und möchten versuchen, Ihnen den Rücken freizuhalten.

Als Krankenhausarzt sollten Sie sich bei Fragen zu Ihren Ausgaben/Werbungskosten im Zusammenhang mit Ihrer Berufsausbildung an einen spezialisierten Steuerberater wenden, der in seiner Praxis sich auf diese besondere Berufsgruppe spezialisiert hat.

Krankenhausärzte als Mandanten nehmen in der steuerlichen Praxis eine Sonderrolle ein.

Häufig arbeiten Krankenhausärzte nebenberuflich für eine Organisation oder öffentlich rechtliche Körperschaft. Wir prüfen dann die erzielten Einkünfte auf einen möglichen steuerfreien Anteil bzw. optimieren die Steuerpflicht. Wer möchte schon mehr Steuern zahlen, als er muss.

Gerne bieten wir als Dienstleister hierbei unsere volle Unterstützung an, um für Ihre Steuern die Werbungskosten und Sonderausgaben zu ermitteln.

Dipl. oec. Birgit Juch