Wer in einem Testament nicht bedacht worden ist, findet Trost in dem Gedanken, dass der Verstorbene ihm die Erbschaftssteuer ersparen wollte.

Peter Ustinov (1921-2004)

Erbschaftsteuererklärungen

Erbschaftssteuer wird auf den Erwerb von Vermögensübertragungen infolge des Todes dieses Menschen erhoben.  Die Steuerpflicht wird beim jeweiligen Erben, Pflichtteilsberechtigten, Vermächtnisnehmer oder sonstigen Erwerber geprüft. Wir werden für Sie, als unser Mandant, bei Beauftragung tätig.
Die Frage, ob und in welcher Höhe Erbschaftssteuer zu entrichten ist, richtet sich nach dem Wert des Erwerbs und dem Verwandtschaftsverhältnis. Jedem Erwerber, also auch Ihnen, steht ein persönlicher Freibetrag zu. Die jeweilige Höhe wird dann von uns geprüft.

Da die Erbschaftssteuer eine sogenannte Stichtagssteuer ist, entsteht sie auf einen bestimmten Zeitpunkt — den Besteuerungszeitpunkt. Haben Sie das Erbe angenommen oder nicht ausgeschlagen, so sollten Sie beachten, dass bei sogenannten Erwerbern von Todes wegen dies grundsätzlich der Todestag des Erblassers ist.

Frau Steuerberater Birgit Juch verfügt über mehrjährige praktische Erfahrungen als Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.) in Erbschafts- und Nachlassangelegenheiten. Ihr Rat könnte also zum Beispiel zur Sicherung des Familienvermögens bei Patchwork-Familien, Immobilienbesitzern oder für denjenigen, der schutzbedürftige Angehörige hat, von Interesse sein.

Hierzu hat Frau Juch folgende Veranstaltungen (auszugsweise) besucht:

Weiterbildungen des DVEV zu folgenden Themen:

Testamentsgestaltung im Zusammenhang mit Testamentsvollstreckung sowie
Testamentsvollstrecker und das Grundbuch Online Seminar vom 10.12.2021

Berufsfortbildung zu aktuellen Themen

Erbschaftsteuer 2021 Kölner Tage Online-Teilnahme am 29.01.2021

Dipl. oec. Birgit Juch