
Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung
Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung
- 22. November 2016
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Kurz-und-Knapp, Unternehmen
Keine Kommentare:::: Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass die Ergänzung einer unvollständigen Rechnung zurück wirkt. Der Vorsteuerabzug aus der ursprünglichen Rechnung bleibt erhalten. Dieses Urteil widerspricht dem deutschen Recht, das eine solche Rückwirkung nicht anerkennt. In dem entschiedenen Fall ging es konkret um die Ergänzung der ursprünglich ausgestellten Rechnung um eine fehlende Steuer–Nummer bzw.