
rückwirkende Änderung Heizkostenverteilungsschlüssel
Rückwirkende Änderung des Heizkostenverteilungsschlüssels ist unzulässig
- 8. Januar 2015
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Grundstückseigentümer
Keine Kommentare:::: Den Schlüssel für die Verteilung der Heizkosten dürfen Wohnungseigentümer nicht rückwirkend ändern. Eine Änderung ist nur zu Beginn eines Abrechnungszeitraums zulässig. In dem vom Landgericht Hamburg] entschiedenen Fall hatten Wohnungseigentümer mehrheitlich die Verteilung der Heizkosten in der Jahresabrechnung rückwirkend geändert. Hiergegen wendete sich ein Wohnungseigentümer. Das Gericht gab ihm Recht. Der angefochtene Beschluss