
Mietverträge mit Individualvereinbarungen
Mietvertragliche Individualvereinbarungen haben Vorrang vor schriftlichen Formularregelungen
- 23. Mai 2017
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Unternehmen
Keine Kommentare:::: Der Bundesgerichtshof befasste sich in einer Entscheidung mit der Frage, ob mündliche Änderungen eines Gewerbemietvertrags trotz einer formularmäßig vereinbarten sog. doppelten Schriftformklausel wirksam sind. Unter einer doppelten Schriftformklausel versteht man dabei eine Vereinbarung, die vorsieht, dass Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrags und auch die Aufhebung dieser Klausel einer schriftlichen Vereinbarung bedürfen. Nach Ansicht des Gerichts