Ist die Zinsschranke verfassungsgemäß
Ist die Zinsschranke verfassungsgemäß?
- 26. April 2016
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Unternehmen
Keine Kommentare:::: Durch die sog. Zinsschranke können Zinsaufwendungen von Betrieben innerhalb eines Konzerns nur beschränkt als Betriebsausgaben abgezogen werden. Vereinfacht dargestellt wird dabei zunächst ermittelt, inwieweit die Zinsaufwendungen höher als die Zinserträge sind (sog. negativer Zinssaldo). Beträgt der negative Zinssaldo mind. 3 Mio. €, kann er nur bis zu 30 % des steuerlichen EBITDA als Betriebsausgabe