Hinzurechnung von Miet- u. Pachtzinsen für WG des AV
Gewerbesteuer: Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zu Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens
- 25. Oktober 2018
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Unternehmen
Keine Kommentare:::: Dem Gewinn aus Gewerbebetrieb sind u. a. gewinnmindernd verbuchte Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen, anteilig hinzuzurechnen, soweit der insgesamt ermittelte Hinzurechnungsbetrag 100.000 € übersteigt. Eine Baugesellschaft war der Auffassung, dass Mietzahlungen für von ihr angemietetes Zubehör für Baustelleneinrichtungen, wie Betonpumpen