
Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge
Überprüfung der Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge einer GmbH
- 26. November 2019
- Veröffentlicht durch: Bernd Juch
- Kategorie: Unternehmen
Keine Kommentare:::: Bezüge der Gesellschafter-Geschäftsführer müssen regelmäßig auf ihre Angemessenheit hin überprüft werden. Bei dieser Prüfung werden folgende Gehaltsbestandteile berücksichtigt: Festgehalt (einschließlich Überstundenvergütung), Zusatzvergütungen (z. B. Urlaubsgeld, Tantiemen, Gratifikationen), Pensionszusagen und Sachbezüge. Die Vergütungsbestandteile dürfen sowohl dem Grunde, als auch der Höhe nach nicht durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sein. Zudem müssen die einzelnen Gehaltsbestand-teile sowie die
Überprüfung der Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge vor dem 01.01.2016
- 23. November 2015
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Unternehmen
:::: Bezüge der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH sind spätestens nach Ablauf von drei Jahren auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Falls die Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers zuletzt im Jahr 2012 für die Jahre 2013-2015 festgelegt worden sind, muss noch vor dem 01.01.2016 eine Neuberechnung erfolgen. Bei der Überprüfung der Angemessenheit des Geschäftsführergehalts werden folgende Gehaltsbestandteile mit berücksichtigt: Festgehalt,
Überprüfung der GesellschafterGeschäftsführerbezüge vor dem 01.01.2015
- 26. November 2014
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Unternehmen
:::: Bezüge der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH sind spätestens nach Ablauf von drei Jahren auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Falls die Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers zuletzt im Jahre 2011 für die Jahre 2012-2014 festgelegt worden sind, muss noch vor dem 01.01.2015 eine Neuberechnung erfolgen. Bei der Überprüfung der Angemessenheit des Geschäftsführergehalts werden folgende Gehaltsbestandteile mit berücksichtigt: Festgehalt,