
Einkünfteerzielungsabsicht bei V + V
Einkünfteerzielungsabsicht bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- 29. Mai 2015
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Grundstückseigentümer, Kurz-und-Knapp
Keine Kommentare::: Voraussetzung für eine Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung einer Immobilie sind ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen. Dazu kann auch gehören, dass bei einem lang andauernden Leerstand einer möblierten Wohnung geeignetere Wege der Vermarktung zu suchen sind. Gegebenenfalls muss die Wohnung unmöbliert zur Vermietung angeboten werden Für die ernsthaften Vermietungsbemühungen ist der Vermieter beweispflichtig. Wesentliche Indizien