
Business-Kleidung kein Werbungskostenabzug
Business-Kleidung ist keine als Werbungskosten abziehbare typische Berufskleidung
- 26. November 2014
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Allgemein, Kurz-und-Knapp
Keine Kommentare:::: Aufwendungen für die Anschaffung von Kleidung befriedigen das allgemeine Bedürfnis des Menschen, bekleidet zu sein, und sind i. d. R. Aufwendungen für die Lebensführung, auch wenn die Kleidung gleichzeitig im Beruf benutzt wird. Diese Aufwendungen sind deshalb grundsätzlich nicht abziehbar. Nach einem Urteil des Finanzgerichts Hamburg führt die Anschaffung bürgerlicher Kleidung selbst dann nicht