Meldepflicht Minijobs
Meldepflicht bei Minijobs – Fristverlängerung für Arbeitgeber bis 30.06.2014
- 5. Mai 2014
- Veröffentlicht durch: Screp Media
- Kategorie: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, News
Keine Kommentare:::: Bei den geringfügigen Beschäftigungen wurde bereits zum 01.01.2013 die Arbeitsentgeltgrenze auf 450 € angehoben und die bisherige Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung (Opt-in) in eine Rentenversicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit (Opt-out) umgewandelt. Bereits vor dem 01.01.2013 geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer, die weiterhin maximal 400 € verdienen, bleiben auch künftig rentenversicherungsfrei. Neue Beschäftigungsverhältnisse sowie Arbeitnehmer, deren monatliches Entgelt