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Freie Unterkunft oder freie Wohnung als Sachbezug ab 1. Januar 2019

Die Gewährung freier Unterkunft oder freier Wohnung ist bei der Berechnung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge zu berücksichtigen.

Dabei ist zu unterscheiden zwischen

Ab dem 1. Januar 2019 gelten für eine mit nur einem Beschäftigten belegte Unterkunft    folgende Sachbezugswerten

Sachbezugswert freie Unterkunft Monat Kalendertag für den m² für den m² (bei einfacher Ausstattung)
alte und neue Bundesländer 231,00 €      7,70 €      4,05 €            3,31 €
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