Website-Icon Steuerberater Bernd Juch & Birgit Juch – Erfurt

Neues, strenges Datenschutzrecht tritt am 25. Mai 2018 in Kraft

Ab dem 25. Mai 2018 werden die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unmittelbar geltendes Recht in allen Staaten der Europäischen Union (EU).0 Damit wird ein einheitliches Datenschutzniveau in den Mitgliedstaaten gewährleistet. Die Wahlmöglichkeiten, welche die DSGVO vorsieht, hat Deutschland im Bundesdaten­schutzgesetz (BDSG neu) ausgeübt. Das BDSG neu tritt ebenfalls am 25. Mai 2018 in Kraft. Die Datenschutzaufsichtsbehörden erhalten zur Durchsetzung umfangreiche Befugnisse und haben demgemäß ihre Personalkapazitäten aufgestockt. Flankiert werden die erweiterten Befugnisse durch eine Ausweitung des Bußgeldrahmens bei Verstößen. Bisher konnten max. 300.000 € als Bußgeld festgesetzt werden. Zukünftig sind Bußgelder bis 20 Millionen € oder 4 % vom Jahresumsatz zulässig, wobei der jeweils höhere Wert gilt. Die DSGVO findet Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen, ohne dies genauer zu definieren. Im Zweifel sollte, z. B. bei der Speicherung einer IP-Adresse, vom Personenbezug ausgegangen werden.

Anzuwenden sind die Datenschutzbestimmungen, wenn die Verarbeitung der Daten im Rahmen der Tätigkeiten einer Niederlassung in der EU erfolgt. Die Verarbeitung selbst kann auch außerhalb der EU stattfinden. Hat ein Unternehmen seine Niederlassung außerhalb der EU, muss es die Regelungen trotzdem beachten, wenn es Waren oder Dienstleistungen in der EU anbietet und die Datenverarbeitung mit seinem Angebot zusammenhängt.

Folgende Grundprinzipien sind zu beachten:

Darüber hinaus können Betroffene von Unternehmen verlangen, dass unzutreffende personenbezogene Daten berichtigt oder Daten gelöscht werden, weil z. B. die Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen wurde.

Die mobile Version verlassen