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Freie Unterkunft oder freie Wohnung als Sachbezug ab 1. Januar 2018

::: Die Gewährung freier Unterkunft oder freier Wohnung ist bei der Berechnung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge zu berücksichtigen.

Dabei ist zu unterscheiden zwischen

 freier Wohnung:

 freier Unterkunft:

Ab dem 1. Januar 2018 gelten folgende Sachbezugswerte

Sachbezugswert freie Unterkunft             Alte und neue Bundesländer

Monat                                                                           226,00 €

Kalendertag                                                                      7,53 €

für den m²                                                                           3,97 €

Für den m² (bei einfacher Ausstattung)                       3,24 €

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