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Vereinbarungsgemäße Zahlung einer Pension neben einem laufenden Gehalt führt bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer zu einer verdeckten Gewinnausschüttung

:::: Wenn ein Gesellschafter-Geschäftsführer die in einer Versorgungszusage vereinbarte Altersgrenze erreicht, er also Anspruch auf die Zahlung der Pension hat, stellt sich die Frage, wie zu verfahren ist, wenn er über die festgelegte Altersgrenze hinaus weiterarbeiten möchte. Fraglich ist, ob die Zahlung von Pension und Gehalt aus demselben Dienstverhältnis möglich ist.

Das Finanzgericht Köln folgte der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und entschied:

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