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Überprüfung der Miethöhe zum 01.01.2016 bei verbilligter Vermietung

:::: Bei verbilligter Vermietung von Wohnungen sowohl an Angehörige als auch an fremde Dritte beträgt die Grenze 66 % der ortsüblichen Marktmiete. Deshalb ist Folgendes zu beachten:

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