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Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung

:::: Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht hat entschieden, dass eine Einbauküche grundsätzlich nicht einheitlich als Sachgesamtheit zu erfassen ist. Es sind die Einzelbestandteile zu bewerten.

Für die Praxis hat das Urteil folgende Auswirkungen:

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