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Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für Gesellschafter-Geschäftsführer überlassenen Firmenwagen

 

:::: Wird einem GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer ein Firmenwagen unentgeltlich auch für Privatfahrten überlassen und kein Fahrtenbuch geführt, hat er den Wert des Vorteils hierfür nach der sog. 1 %-Methode der Einkommensteuer zu unterwerfen. Gleichzeitig ist auch Umsatzsteuer abzuführen. Zur Bemessungsgrundlage hat der Bundesfinanzhof] in einem neuen Urteil Stellung genommen.

Danach ist zunächst festzustellen, ob die Überlassung des Firmenwagens im Zusammenhang mit der Arbeitsleistung des Geschäftsführers steht oder seinen Grund im Gesellschaftsverhältnis hat. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Umsatzsteuerbemessungsgrundlagen, wie die nachfolgenden Beispiele zeigen.

 

 1. Beispiel: Überlassung auf Grund des Arbeitsverhältnisses

Brutto-Listenpreis 30.000,00 €
12 % hiervon als Bemessungsgrundlage brutto 3.600,00 €
umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage netto 3.025,21 €
19 % Umsatzsteuer 574,78 €

 

2. Beispiel: Überlassung auf Grund des Gesellschaftsverhältnisses

Brutto-Listenpreis 30.000,00 €
12 % hiervon 3.600,00 €
20 % Abzug für nicht vorsteuerbehaftete Kosten – 720,00 €
verbleiben netto 2.880,00 €
19 % Umsatzsteuer hiervon 547,20 €

 

Hinweis: Das Gericht folgt mit dem Urteil ausdrücklich der Auffassung der Finanzverwaltung.]

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